Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Schloß Ricklingen
Als Johann Georg Voigt 1692 – 1694 die Kirche erbauen ließ, stiftete er gleichzeitig den Friedhof um die Kirche.
Er wies allen Familien in Schloß Ricklingen acht Grabstellen zu und ließ sie mit den Hofstellennummern kennzeichnen. In der Südwestecke des Friedhofs findet man unter acht großen Sandsteinplatten die Grabstelle des Jobst Fridrich Voigt und seiner drei Ehefrauen, einem Bruder des Stifters.
Nahe dabei ist seit 1970 die Grabstelle der Mitglieder der Familie Voigt, die bis dahin ihre letzte Ruhe im Turmraum der Kirche hatten. Links vor dem Haupteingang der Kirche befindet sich die Grabstelle des General Eberhard Freiherr von Brandis und seiner Ehefrau. Er war bis 1866 hannoverscher Kriegsminister. Viele der ursprünglichen Grabstellen sind im Laufe der Zeit an den Friedhof zurückgefallen, so dass es heute sehr viele freie Grabstellen gibt.
Auszug aus der damaligen Friedhofsordnung:§1(2)Der Friedhof dient der Bestattung der Mitglieder der ev.-luth. Kirchengemeinde sowie derjenigen Personen, die bei ihrem Tode ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.§21Beisetzungen auf dem kirchlichen Friedhof dürfen für Gemeindeglieder, für Mitglieder von Kirchen, die zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehören, und für Mitglieder der katholischen Kirche von der Kirche aus stattfinden.
Aktuelle Hinweise für Bestattung auf dem kirchlichen Friedhof
aufgestellt nach der Friedhofsordnung von 2021
1. Mit der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben ist das Kirchenkreisamt des Kirchenkreises Neustadt-Wunstorf beauftragt.
(Kirchenkreisamt Wunstorf, Stiftsstr. 5, 31515 Wunstorf, Tel. 05031 778-163 Fax 05031 778-333)
2. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre, bei verstorbenen Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 20 Jahre. Die Ruhezeit für Aschen (Urnen) beträgt 20 Jahre.
3. Als Grabstätten stehen Wahlgrabstätten, individuelle Rasenwahlgrabstätten mit Pflanzstreifen, Urnenbaumgrabstätten und Urnenpartnergrabstätten zur Verfügung.
4. Die Gräber sind entsprechend der Friedhofsordnung zu pflegen.
5. Nur die Firma Dorn-Röschen (Brosangstr. 11, 30826 Garbsen-Schloß Ricklingen, Tel. 05031-76193) darf Gräber ausheben und zufüllen.
6. Die Bestattungsarbeiten umfassen folgende Leistungen:
- Aushub des Grabes
- Lagerung des Aushubs
- Schließen des Grabes, Auflegen und Entfernen der Kränze,
- Entsorgung des überschüssigen Erdreiches
- Entsorgung der Kränze und des anderen Grabschmucks im Einvernehmen mit den Angehörigen etwa vier bis sechs Wochen nach der Bestattung
7. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührenordnung (FGO), siehe nachstehende PDF-Datei
8. Die Friedhofsordnung (FO) entnehmen Sie bitte ebenfalls der nachstehenden PDF Datei. Sie wird auf Wunsch gern zugestellt.
9. Zusätzliche Kosten bei Bestattungen sind ebenfalls in einer PDF-Datei aufgeführt.
In absehbarer Zeit wird es einen Flyer geben, in dem die Bestattungsformen nebst Gebühren für jeden in Kürze ersichtlich sind.
Wenden Sie sich hierzu bitte an das Gemeindebüro.